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Honorarpolitik

Grundsätzlich richten sich unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist festgelegt, für welche Tätigkeiten der Rechtsanwalt welches Honorar verlangen kann. Ausgegangen wird dabei vom Gegenstandswert einer Angelegenheit. Dieser bestimmt also die Höhe des Honorars mit. Verlangen Sie von einem Schuldner beispielsweise 10.000,- Euro, so ist diese Summe der Gegenstandswert. Ebenso, wenn Sie sich gegen ein solches Begehren eines Gläubigers wehren möchten.

Die verschiedenen Gebührentatbestände des RVG werden oftmals zumindest teilweise aufeinander angerechnet und nicht einfach addiert, so zum Beispiel bei den Gebühren für das außergerichtliche und das gerichtliche Wirken des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit.

Die Kosten eines Mandats können in der Regel zu Beginn nur überschlägig geschätzt werden. Jedoch ist meist anhand des Gegenstandwertes eine überschlägige Berechnung der höchstens anfallenden Kosten möglich.

Vor allem im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung und Beratung nutzen wir den uns durch das Gesetz gewährten Spielraum zur individuellen Vergütungsvereinbarung.

Auf Basis einer solchen Vereinbarung werden wir zu fest definierten Stundensätzen oder Pauschalen tätig.

Standardverträge und Dienstleistungen aus den Gebieten Arbeitsrecht fertigen wir beispielsweise in der Regel gegen Pauschalhonorar.

Für unsere Mandanten bedeutet dies: Die von Ihnen zu entrichteten Gebühren sind stets transparent, der finanzielle Gesamtaufwand stets kalkulierbar.

Als Mandant der A. T. Gruppe, profitieren Sie von entsprechenden Konditionen.

Achalm Treuhand Rechtsanwälte


Charlottenstraße 78
72764 Reutlingen

Telefon: 07121 1662-56
Telefax: 07121 1662-65
E-Mail:   atr(at)achalm.net