


Ein Fallbeispiel:
Ihr Schuldner bezahlt seine Rechnung nicht. Sie sind unsicher, ob der Betrag beigetrieben werden kann und befürchten den finanziellen Schaden nur zu vergrößern.
Im Bereich Inkasso prüfen wir zunächst die rechtlichen Voraussetzungen, also, ob Ihnen die Forderung auch in der geltend gemachten Höhe zusteht.
Sodann ermitteln wir, ob die Forderung beigetrieben werden kann, der Schuldner liquide zu sein scheint und die Forderung notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden kann.
Ist dies der Fall, setzen wir die Forderung außergerichtlich oder gegebenenfalls gerichtlich durch. Die entstandenen Gebühren rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese Kosten können ebenfalls beim Gegner beigetrieben werden. Schließlich gilt im Zivilprozess der Grundsatz, dass die unterlegene Partei für die der Gegenseite entstandenen Kosten haftet. Außergerichtlich stellen die Rechtsanwaltskosten einen Verzugsschaden dar, für den der Gegner in der Regel ebenfalls haftet.
Unsere Tätigkeit erfolgt in diesen Fällen für den Mandanten im Ergebnis kostenneutral!
Stellt sich heraus, dass die Forderung nicht werthaltig ist, der Schuldner also nicht leisten kann oder nicht greifbar ist und ein Einzug nicht sinnvoll erscheint, so bezahlen Sie lediglich die bis zu diesem Punkt aufgelaufenen Kosten für die Prüfung des Sachverhalts. Diesen - in der Regel sehr überschaubaren - Aufwand berechnen wir Ihnen auf Basis unseres üblichen Stundensatzes (mindestens aber 100,- Euro).
Somit bleibt das Risiko, in die Beitreibung nicht werthaltiger Forderungen weitere Mittel zu investieren, stets überschaubar. Auch die Beitreibung kleinerer Beträge kann so im Rahmen eines konsequent betriebenen Forderungsmanagements Ihre Liquidität deutlich verbessern.
Konsequent betriebenes Forderungsmanagement goutieren im Übrigen auch Ihre Banken, die Ihnen dies im Wege günstigerer Konditionen honorieren!
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