


Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus regelt es auch verwandtschaftsersetzende Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
In jüngster Vergangenheit gab es viele wichtige Neuerungen, insbesondere im Unterhaltsrecht.
Durch kompetente Beratung wollen wir Sie in diesem Bereich unterstützen und Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten erläutern und aufzeigen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und Ausarbeitung von Eheverträgen und außergerichtlichen Lösungen im Bereich Unterhalt und Zugewinn. Wir beraten immer am Einzelfall orientiert und vertreten Ihren Interessen und Ansprüche.
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