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"Schrottimmobilien"-Recht

Der Begriff "Schrottimmobilie" hat sich als Schlagwort etabliert und bedeutet beispielsweise "das Streiten um bankfinanzierten Erwerb von Eigentumswohnungen." Eine Eigentumswohnung stellt dann eine Schrottimmobilie dar, wenn sie zu einem deutlich überteuerten Preis gekauft bzw. verkauft wurde, so dass sie heute einen wesentlich niedrigeren oder sogar gar keinen Wert mehr darstellt. In der Regel werden diese strittigen Geschäfte von einem Treuhänder abgeschlossen. Die Erwerber, die den Immobilienkauf als Steuersparmodell oder zur Altersvorsorge nutzen wollen und sich Vorteile oder die Hoffnung auf ein gesichertes Alter versprechen, gehen hierbei zumeist leer aus.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Kreditinstituten und der Ausarbeitung einer einvernehmlichen Lösung. Ebenso unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir beraten Sie effizient und sinnvoll über die Risiken und Chancen in diesen Fällen.