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Expeditionsrecht

Wir begleiten Expeditionsteams sowie gewerbliche Anbieter von Expeditionen und Extremtouren und beraten sie in allen rechtlichen Fragen, von der Vorbereitungsphase bis zur Vermarktung der Expeditionsergebnisse.

Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen die von der Expedition ausgehenden Gefahren, wie z.B. Hitze, Kälte, Selbstüberschätzung, Naturgewalten und erarbeiten mit Ihnen einen umfassenden, rechtswirksamen Expeditionsvertrag bzw. Teilnahmevertrag. Der ausgearbeitete Vertrag enthält alle wichtigen Bestandteile wie Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der einzelnen Teilnehmer sowie Haftungsausschlüsse für den Fall der Fälle. Dabei stehen Ihre individuellen, auf die jeweilige Expedition bzw. Extremtour abgestimmten Bedürfnisse im Vordergrund.

Für gewerbliche Expeditionsanbieter überprüfen wir auch Akquise- und Expeditionsunterlagen auf notwendige Mindestinhalte wie z.B. Risikohinweis, Haftungsbeschränkungen und genaue Bezeichnung der Leistungen und Verantwortlichkeiten (z.B. Routen- und Materialauswahl).

Wir beraten über die Absicherung von Search- und Rescuefällen, Nichtantritt, Verzögerung, Krankheit oder Tod. Berücksichtigt werden auch Fragen bezüglich Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht und die Auseinandersetzung im Todesfall.

Unsere Expeditionsbegleitung beinhaltet zudem auch Unterstützung bei Behördengängen; beim Einholen von Genehmigungen oder Fertigen von Lizenz- und Verwertungsverträgen. Auch die rechtliche Kommunikation mit Rundfunkanstalten, Produktionsfirmen und der Presse übernehmen wir für Sie.

Achalm Treuhand Rechtsanwälte

 
Charlottenstraße 78
72764 Reutlingen

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